HAMBURGER HÜTTEN

ARCHITEKTURBÜRO

Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt in Deutschland verbindlich die Vergütung der Planungs- und Objektüberwachungsleistungen von Architekten und Ingenieuren im Bauwesen. Das Honorar wird ermittelt unter Berücksichtigung der anzuwendenen Honorarzone, bezogen auf den Schwierigkeitsgrad der Planung des konkreten Projekts und des vereinbarten Honorarsatzes innerhalb eines gewissen Rahmens anhand der anrechenbaren Kosten, berechnet auf Basis der Kostenberechnung nach DIN 276 in Leistungsphase 3.


Die Gesamtleistung des Architekten wird dabei in 9 Leistungsphasen unterteilt, auf die sich anteilig auch das Architekten- und Ingenieurshonorar verteilt und die - sinnvollerweise zu praktikablen Leistungspakten zusammengefasst - auch einzeln beauftragt und bearbeitet werden können. Üblich ist es zum Beispiel, zunächst nur einen Planungsauftrag für die Leistungsphasen 1-4, also bis zur Genehmigung, zu beauftragen  und erst zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden, ob auch die folgenden Leistungsphasen, die im Ergebnis zum fertigen Bauwerk führen, vom Architekten bearbeitet werden sollen.


Im Folgenden haben wir für interessierte Bauherren die einzelnen Leistungsphasen grob umrissen.


Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung


Zunächst erfassen wir die persönlichen Vorstellungen, Erwartungen und Ziele für des Bauvorhabens. Gemeinsam mit der Bauherrenschaft stecken wir die Rahmenbedingungen des Projektes fest, erörtern Nutzungsanforderungen, Bebauungsvorschriften, Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten und die Beteiligung von Fachplanern.  Bei Bestandsbauten sichten wir die vorhandenen Planungsunterlagen und unterstüzten gegebenenfalls bei deren Beschaffung, besichtigen Gebäude, Grundstück und Umgebung. Bei Neubauten begehen wir das Grundstück und verschaffen uns einen Überblick über die gebaute und natürliche Umgebung.


Leistungsphase 2: Vorplanung


Unter Berücksichtigung der gemeinsam formulierten Zielvorstellungen und aller wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen geben wir dem Bauwerk in Skizzen, Lageplänen und Zeichnungen eine erste Gestalt, wägen mögliche Alternativen und Varianten ab, klären die Genehmigungsfähigkeit, erstellen eine Kostenschätzung sowie eine erste Terminübersicht.


Leistungsphase 3: Entwurfsplanung


In dieser Planungsphase erfolgt die systematische Durcharbeitunge und zeichnerische Darstellung des Planungskonzepts - Grundrisse, Ansichten und Schnitte mit allen notwendigen Angaben zu Abmessungen, Materialien, Energiekonzept und Konstruktion werden durch textliche Erörterungen und die detaillierte Kostenberechnung nach DIN 276 ergänzt.


Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung


Nach Fertigstellung des Entwurfes beantragen wir in Ihrem Namen die Baugenehmigung. Unter Einbeziehung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter stellen wir alle dafür notwendigen Untelagen zusammen, führen Verhandlungen mit den zuständigen Behörden und nehmen erforderlichenfalls Anpassungen der Planung vor.

Leistungsphase 5: Ausführungsplanung


In dieser Leistungsphase erfolgt die Durcharbeitung der Entwurfsplanung und die Erstellung der detaillierten Ausführungsplanung mit allen für die Umsetzung notwendigen Einzelangaben. Dabei werden behördliche Auflagen, die Ergebnisse der statischen Berechnungen und die Arbeitsergebnisse beteiligter Fachleute in die Planung integriert.


































Leistungsphase 6 und 7: Vergabe der Bauleistungen


Als Grundlage für das Einholen, Prüfen und Auswerten von Angeboten werden Kosten- und Mengenermittlungen durchgeführt und genaue Leistungsbeschreibungen erstellt. Nach der Durchführung von Bietergesprächen sprechen wir eine Vergabeempfehlung aus und unterstützen den Auftraggeber bei der Auftagserteilung.  


Leistungsphase 8: Objektüberwachung (Bauleitung)


Während der gesamten Bauphase koordinieren, überwachen und dokumentieren wir die plan-, vertrags- und vorschriftenkonforme Ausführung der Baumaßnahmen. Damit sorgen wir für für die termin- und kostengerechte Fertigstellung und gewährleisten die Einhaltung der vereinbarten Qualität des Bauvorhabens.  Dabei werden die Leistungen aller Fachplaner und Firmen von uns integriert und koordiniert. Zu unseren Aufgaben gehören auch die Durchführung von Baubesprechungen, Rechnungsprüfung, Kosten- und Terminkontrolle sowie die die Auflistung von Gewährleistungsfristen. Wir organisieren für den Bauherren die Abnahme der Bauleistungen, die Beseitigung etwaiger Ausführungsmängel und behördliche Abnahmen. Zu jedem Zeitpunkt stehen wir ihm in dieser intensiven Zeit als sein Vertreter und Berater zur Seite.





















Leistungsphase 9: Objektbetreuung


Nach Abschluss der Baumaßnahme führen wir rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfristen von Gewährleistungsansprüchen Objektbegehungen durch und überwachen die Beseitigung auftretender Mängel.


Grundriss EG
Wohnhaus am Hang
Haus am Hang
Ausführung_Erdgeschoss
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